Bitte haben Sie Verständnis, wenn Behandlungen sofort abgerechnet und bezahlt werden müssen. Dies ist zur Deckung der Praxiskosten, der pünktlichen Bezahlung der Gehälter und Rechnungen zwingend erforderlich. Sie haben die Möglichkeit der Barzahlung sowie der balgeldlosen Zahlung mittels EC-Karte und Geheimzahl (ec-cash).
Natürlich ist mir auch bewusst, dass sich die Wenigsten über Geld keine Gedanken machen müssen. Unnötige Luxusbehandlungen und -untersuchungen führe ich nicht durch, aber im Interesse der Gesundheit Ihres Tieres können für eine kunstgerechte Behandlung weiterführende Untersuchungen und auch kostspieligere Eingriffe notwendig werden – diese bespreche ich jedoch mit Ihnen vorab. Prinzipiell werden alle Leistungen nach der für alle Tierärzte verbindlichen Gebührenordnung (GOT) und alle Medikamente nach der Apotheken-Abgabeverordnung abgerechnet. Dumpingpreise sind standesrechtlich nicht zulässig und Sie werden sie bei mir auch nicht erhalten.
Bitte beachten Sie daher folgende Grundsätze:
- Fragen Sie vor einer weitergehenden Untersuchung oder Behandlung, welche Kosten auf Sie zukommen. Manchmal gibt es noch eine „Sparvariante“, die zwar medizinisch weniger wirksam ist, aber dem Tier zumindest unnötiges Leiden erspart.
- Hausbesuche sind nur in besonderen Härtefällen und dann mit Zuschlag entsprechend der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) möglich. Das sind etwa 20 Euro zzgl. 0,60 Euro Kilometerpauschale. Eine Tierarztpraxis ist kein Taxiunternehmen, schon gar kein günstiges. Im Rahmen des Bereitschaftsdienstes sind prinzipiell keine Hausbesuche möglich.
- Ratenzahlungen sind nur bei größeren Beträgen (>100 Euro) möglich und auch nur für Stammkunden nach vorheriger Absprache.
- Stellt sich nach der Behandlung heraus, dass der Patientenbesitzer kein oder nicht ausreichend Geld hat und sich auch keine kurzfristige, für beide Seiten einvernehmliche Lösung findet, wird das Tier bis zur vollständigen Bezahlung einbehalten. Medikamente werden prinzipiell nicht abgegeben.